Die Waldspielgruppe Huetlizwerg ist ausgerichtet für Kinder im Alter ab 3 Jahren bis zum Eintritt in den Kindergarten. Die Gruppe besteht aus zehn bis zwölf Kinder und wird von zwei ausgebildeten Waldspielgruppenleiterinnen betreut. Der Aufenthalt ist ausschliesslich im Freien und findet bei jeder Witterung statt.
Anmeldung
Die Waldspielgruppe Huetlizwerg nimmt schriftliche Anmeldungen jederzeit entgegen. Sofern es im laufenden Schuljahr freie Plätze hat, ist ein Einstieg in die Waldspielgruppe Huetlizwerg jederzeit möglich. Sollten alle Spielgruppenplätze belegt sein, haben Sie die Möglichkeit Ihr Kind auf eine Warteliste setzen zu lassen. Wird ein Platz frei, so melden wir uns bei Ihnen. Zur Anmeldung
Eintritt
In der Regel auf Anfang Spielgruppenjahr (August). Falls es freie Plätze hat, ist der Eintritt jederzeit unter Absprache mit den Waldspielgruppenleiterinnen möglich.
Austritt
Der Austritt des Kindes erfolgt per Ende Spielgruppenjahr automatisch.
Für einen vorzeitigen Austritt beträgt die Kündigungsfrist 2 Monate im Voraus auf Ende des Quartals (per Ende Oktober/Januar/April/Juli). Erfolgt ein Austritt während dem Quartal, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ausser der Platz kann durch ein neues Kind besetzt werden. In diesem Fall bezahlen sie die besuchten Spielgruppentage zu einem Tagesansatz von CHF 50. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, einen Unkostenbeitrag von CHF 30 in Rechnung zu stellen.
Der erste Monat gilt als Probezeit, während der das Kind die Waldspielgruppe jederzeit wieder verlassen kann (keine Kündigungsfrist). Der Tagesansatz von CHF 50 für die besuchten Spielgruppentage wird verrechnet.
Abwesenheit des Kindes (Krankheit/ Ferien)
Wir bitten Sie, Krankheit des Kindes der Spielgruppenleiterin am Vortag oder bis spätestens 8.00 Uhr am Spielgruppenmorgen telefonisch mitzuteilen. Dies erleichtert uns die Planung für den Morgen. Kinder dürfen nicht länger als einen Monat unentschuldigt dem Spielgruppenbesuch fern bleiben, wenn Sie den Anspruch auf Ihren Spielgruppenplatz nicht verlieren wollen.
Ausfall der Spielgruppe
Bei aktueller Sturmwarnung und direkt nach einem Sturmereignis (Sicherheitslage) und bei vorhersehbaren, unzumutbaren Wetterbedingungen (z.Bsp. Gewitter) fällt die Spielgruppe aus. Zudem behält sich die Leitung vor, die Spielgruppe während des Spielgruppenjahres aufgrund privater Ereignisse der Leitpersonen ausfallen zu lassen. In Beiden Fällen geschieht der Ausfall ersatzlos und ohne Rückerstattung des Tagesansatzes. Die Eltern werden jeweils bis spätestens am Spielgruppenmorgen vor 8 Uhr informiert. Bei garstigen Wetterbedingungen erlaubt sich die Leitung die Spielgruppenzeit kurzfristig den Wetterverhältnissen anzupassen (zu kürzen), dies ohne Teilbeträge des Tagesansatzes zurückzuerstatten.
Es besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder Reduktion des Quartalbetrages falls die Waldspielgruppe im Ausnahmefall nicht stattfinden kann.
Verpflegung
Die Kinder bekommen einen gesunden und nahrhaften Znüni. Zum Zmittag kochen wir immer etwas warmes, vegetarisches über dem Feuer. Das Getränk wird von den Eltern mitgegeben. Zu Trinken eignet sich am besten eine Thermoskanne mit Tee oder Wasser, welche die Kinder selbstständig öffnen können und in ihrem Rucksack bei sich tragen. Auch darf den Kindern ein Würstli zum Bräteln mitgegeben werden.
Bekleidung
Als Eltern sind Sie verpflichtet Ihre Kinder dem Wetter entsprechend richtig einzukleiden. Bitte beachten Sie dazu folgende Dokumente:
Merkblatt Ausrüstung für den Wald
Merkblatt für den Umgang mit Kälte
ACHTUNG: Im Wald ist es während des ganzen Jahres etwas kühler!
Geburtstage
Kindergeburtstage werden bei uns mit einem kleinen Ritual gefeiert. Wenn das Kind will, darf es an seinem Geburtstag einen Znüni für alle mitbringen.
Der erste Tag
Ist Ihr Kind bereit alleine bei der Spielgruppe zu bleiben, können Sie sich beruhigt auf den Weg machen. Es wird sich dann bestimmt freuen, wenn Sie es pünktlich um 13.00 Uhr beim Treffpunk wieder in die Arme nehmen. Jedes Kind hat sein eigenes Ablösungstempo. Dies braucht manchmal auch etwas länger Zeit. Wir bitten Sie aus diesem Grund, sich die ersten 2-3x den Vormittag frei zu halten, damit sie Ihr Kind in den Wald begleiten können.
Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherungen des Kindes sind Sache der Eltern.
Mithilfe der Eltern
Grundsätzlich wird die Mithilfe der Eltern nicht beansprucht. Wir behalten uns jedoch vor, Sie für Ausflüge oder besonderen Anlässen (Bsp. Mithilfe Waldweihnacht) anzufragen.
Elterngespräche
Es liegt uns am Herzen, dass Probleme oder Unsicherheiten des Kindes nicht in dessen Gegenwart besprochen werden. Nach Absprache eines Termines stehen Ihnen die Spielgruppenleiterinnen zur Verfügung oder können auch telefonisch erreicht werden. Bei besonderen Schwierigkeiten kann auf Wunsch beider Parteien eine Fachperson hinzugezogen werden.
Elternanlässe
Jeweils am ersten Tag nach den Sommerferien informieren wir die Eltern über den Waldspielgruppenalltag und die Jahreszeitenfeste. Es können Fragen und Unklarheiten besprochen werden.